Mitgliedsvertrag zwischen der Winti Sport GmbH oder der Wil Sport GmbH, Betreiberin des CrossFit Gleis 10, und der Vertragspartnerin bzw. dem Vertragspartner. Abonnementskosten, Angebotsumfang, Vertragsdauer und Vertragsverlängerung richten sich nach dem individuellen Mitgliedsvertrag.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind integraler Bestandteil des Mitgliedsvertrags.
Inhalt
1. Geltungsbereich und Vertragspartnerinnen
1.1 Diese AGB gelten für die Nutzung des Angebots von CrossFit Gleis 10 an den folgenden Locations:
- Winti (Winterthur)
- Fürstenland
1.2 Vertragspartnerinnen sind:
- Winti Sport GmbH (zuständig für die Location Winti)
- Wil Sport GmbH (zuständig für die Location Fürstenland)
1.3 Beim Vertragsabschluss wird in Wodify eine Hauptlocation (Location) festgelegt. Die der Hauptlocation zugeordnete Vertragspartnerin ist für Rechnungsstellung, Zahlungseingang, Mahnwesen sowie die administrative Vertragsabwicklung (insbesondere Verlängerungen, Timestop-Gesuche und Rückerstattungen gemäss diesen AGB) zuständig.
1.4 Das Mitglied ist berechtigt, das Angebot an den oben genannten Locations zu nutzen, sofern das jeweilige Angebot dies vorsieht und eine Reservation gemäss Wodify erfolgt. Kursangebot, Öffnungszeiten, Infrastruktur und Kapazitäten können je Location variieren.
1.5 Dübendorf ist organisatorisch und vertraglich entkoppelt. Die Nutzung des Standorts Dübendorf ist nicht Bestandteil dieses Mitgliedsvertrags und erfordert ein separates Abonnement sowie eigene Vertragsunterlagen.
1.6 Preise und standortübergreifende Nutzung
1.6.1 Die Preise und Abonnementmodelle können je Location unterschiedlich sein.
1.6.2 Massgebend ist das an der Hauptlocation abgeschlossene Abonnement (Tarif und Leistungsumfang).
1.6.3 Sofern das Mitglied mit einem Abonnement einer Location Leistungen an der anderen Location nutzen möchte und der entsprechende Abonnementpreis an der anderen Location höher ist, ist vor der Nutzung die Preisdifferenz zwischen dem an der Hauptlocation bezahlten Abonnement und dem an der anderen Location für ein gleichwertiges Abonnement geltenden Preis zu bezahlen. Die Preisdifferenz wird als einmaliges Upgrade erhoben und gilt bis zum Ende der Laufzeit des aktuellen Abonnements.
1.6.4 Ein an der teureren Location abgeschlossenes Abonnement berechtigt zur Nutzung der Leistungen an der günstigeren Location, sofern das jeweilige Angebot dies vorsieht und eine Reservation gemäss Wodify erfolgt.
2. Mitgliedschaft
2.1 Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
2.2 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle eine Fotografie erstellt werden kann. Die Fotografie dient ausschliesslich der visuellen Kontrolle.
2.3 Teilnehmer müssen grundsätzlich 18 Jahre alt sein. Die Vertragspartnerinnen behalten sich vor, im Einzelfall auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen. In diesem Fall ist beim Abschluss des Abonnementvertrags, bei der Anmeldung zum Probetraining oder beim Kauf eines Abos zwingend eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorzulegen.
3. Fotos, Videos und Videoüberwachung
3.1 Im Rahmen der Klassen sowie bei der Nutzung der Locations werden unter Umständen Fotos und/oder Videos erstellt.
3.2 Die Mitglieder räumen den Vertragspartnerinnen sämtliche durch seine/ihre Mitwirkung entstehenden Rechte (urheberrechtliche Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte sowie sonstige Rechte) zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. Ist dies nicht erwünscht, ist das Mitglied verpflichtet, dies dem Betriebspersonal vor der Klasse oder dem Besuch der Location ausdrücklich mitzuteilen. In diesem Fall wird versucht, dass er/sie nicht mit ins Bild kommt.
3.3 Die Fotos/Videos werden ausschliesslich auf folgenden Kanälen publiziert:
- CrossFit Gleis 10 (jeweilige Location-Seiten)
- Facebook: www.facebook.com/crossfitgleis10
- Instagram: instagram.com/crossfitgleis10
- YouTube
- TikTok
- Weitere Kanäle
3.4 Die Trainingsräume von CrossFit Gleis 10 können videoüberwacht werden. Zweck der Videoüberwachung ist die Sicherheit, die Diebstahlprävention sowie der Schutz von Personen und Eigentum. Es findet keine Videoüberwachung in Garderoben, Duschen oder WC statt. Zugriff auf Aufzeichnungen haben ausschliesslich autorisierte Personen.
4. Angebot
4.1 Die CrossFit Lektionen von CrossFit Gleis 10 finden an den von den Vertragspartnerinnen betriebenen Locations statt. Die jeweils gültigen Adressen, Öffnungszeiten und Angebote sind in den Standortinformationen sowie in Wodify ersichtlich.
4.2 Eine Location kann mit angemessener Vorlaufzeit an einen anderen Ort verlegt werden.
4.3 Die Vertragspartnerinnen bieten unterschiedliche Leistungen und Abonnemente an. Das Angebot richtet sich nach der bezahlten Tarifart und ist für reguläre Klassen (gemäss Wodify Kalender) gültig.
4.4 Die Anzahl zu beziehender Stunden richtet sich nach der Art des Abonnements.
4.5 Zusätzliche Klassen sind ausgenommen.
4.6 Stunden müssen reserviert werden. Gebuchte Stunden, welche nicht besucht oder zu spät abgemeldet werden, gelten als besucht und werden vom Kontingent abgezogen. Es gelten die Weisungen der Cancellation Policy, welche bei CrossFit Gleis 10 (jeweilige Location-Seiten) einzusehen ist.
4.7 Bei der Benützung des Open Gyms ist darauf zu achten, dass kein Material, welches in den offiziellen CrossFit Stunden gebraucht wird, blockiert wird. Die offiziellen Stunden haben Vorrang bei der Benützung.
4.8 Bei der Benützung des Gyms ist darauf zu achten, dass ausserhalb der offiziellen Stunden gemäss dem CrossFit Stundenplan die Lärmverursachung minimiert wird. Es herrscht ein Drop-Verbot.
5. AGB und Weisungen
Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB einzuhalten und den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten.
5.1 Es gelten die Regelungen gemäss der Hausordnung, welche im Gym aufliegt.
6. Zahlung
6.1 Der Mitgliedschaftsbeitrag ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung zu bezahlen.
6.2 Die Preise richten sich nach der Art des Abos und sind inklusive MwSt. auf dem Vertrag angegeben.
7. Haftung
7.1 Die Benützung der Anlagen und Einrichtungen erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung der Vertragspartnerinnen oder ihres Personals ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.
7.2 Die Vertragspartnerinnen haften nicht für den Verlust von persönlichen Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Ort hinterlegte Gegenstände. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.
8. Betriebszeiten
Die Locations bieten gemäss Angaben auf den jeweiligen Location-Seiten, mit Ausnahme von hohen Feiertagen sowie im Falle von Revision, Reinigung, Umbau, Umzug, Sanierung etc. CrossFit Lektionen an. Spezielle Schliessungszeiten werden via Location-Seiten, Facebook oder Instagram publiziert.
9. Nutzung und Hinterlegung (Timestop)
9.1 Nichtbenützung der Locations oder der Kurse berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrags.
9.2 Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (beruflicher Auslandaufenthalt, Ferien, Krankheit, Unfall, Schwangerschaft sowie Militär- und Zivildienst) kann eine Unterbrechung der Mitgliedschaft während mindestens 3 Wochen gewährt werden (Timestop), wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Timestop muss vor Abwesenheit zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung/Zeugnis eingereicht werden. Ein rückwirkender Timestop ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Dieser muss innerhalb der ersten Woche nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Timestops können nur bei Jahresabo, einmalig für 3 Wochen am Stück beantragt werden. Alle Anträge müssen per E-Mail beantragt werden. Ein Timestop kann nur einmal pro Jahr angefragt werden.
10. Zuwiderhandlungen
10.1 Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB oder die Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags.
11. Vertragsdauer, Verlängerung und Kündigung
11.1 Die Vertragsdauer richtet sich nach der Art des Abonnements.
11.2 Monatsabo: Verlängerung um 1 Monat. Kündigungsfrist: 1 Tag vor dem Start des neuen Abos.
11.3 3-Monatsabo: Verlängerung um 3 Monate. Kündigungsfrist: 1 Tag vor dem Start des neuen Abos.
11.4 Jahresabo: Verlängerung um 12 Monate. Kündigungsfrist: 1 Tag vor dem Start des neuen Abos.
11.5 Kündigungsweg: Die Kündigung muss per E-Mail erfolgen.
11.6 Die Intromitgliedschaft dauert eine Stunde.
11.7 Die Eintrittskarten (20er, 50er, 120er etc. Mitgliedschaften) berechtigen zur vereinbarten Anzahl Eintritte, innert vereinbarter Zeit bzw. Anzahl Monate.
12. Einschränkungen und betriebsnotwendige Schliessungen
Bei längeren, betriebsnotwendigen Einschränkungen kann nach Ermessen eine Kompensation erfolgen (z.B. Laufzeitverlängerung, Guthaben, Ersatzangebot). Kein Anspruch auf Barauszahlung.
13. Änderungen der AGB
13.1 Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen dieser AGB vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden.
13.2 Die Vertragspartnerinnen behalten sich das Recht vor, diese AGB aus sachlichen Gründen (z.B. Gesetzesänderungen, Erweiterung des Leistungsangebots oder Änderungen der Marktbedingungen) anzupassen. Änderungen werden den Mitgliedern mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich oder elektronisch mitgeteilt. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gelten die neuen AGB als akzeptiert. Ein fehlender Widerspruch innerhalb von 30 Tagen wird als stillschweigende Zustimmung gewertet. Im Falle eines Widerspruchs haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen.
Fragen zu diesen AGB?
Schreiben Sie uns an info@crossfitgleis10.ch oder per WhatsApp.
Ausgabe März 2026