AGB

Standort Winterthur

Mitgliedsvertrag zwischen Winti Sport GmbH, Betreiberin des CrossFit Gleis 10, und Vertragspartner/-in:

Abonnementskosten, Angebotsumfang, Vertragsdauer und Vertragsverlängerung siehe oben.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil dieses Mitgliedsvertrages.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Angebotes der WintiSport GmbH (folgend „CrossFit Box“ oder „CrossFit Gleis 10“ genannt) in Winterthur.

2. Mitgliedschaft

2.1 Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.

2.2 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle eine Fotografie von ihm erstellt wird. Die Fotografie dient ausschliesslich der visuellen Kontrolle in der CrossFit Box.

2.3 Teilnehmer müssen grundsätzlich 18 Jahre alt sein. Wir behalten uns aber die Entscheidung im Einzelfall vor, auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen; dann ist beim Abschluss des Abonnementvertrages/Anmelden beim Probetraining/Kauf eines Abos zwingend eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorzulegen.

3. Fotos/Videos

3.1 Im Rahmen der Klassen sowie bei der Nutzung der CrossFit Box werden unter Umständen Fotos und/oder Videos erstellt.

3.2 Die Mitglieder räumen der Winti Sport GmbH sämtliche durch seine/ihre Mitwirkung entstehenden Rechte (urheberrechtliche Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte sowie sonstige Rechte) zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. Ist dies nicht erwünscht, ist das Mitglied verpflichtet, dies dem Betriebspersonals vor der Klasse oder Besuch der CrossFit Box ausdrücklich mitzuteilen. In diesem Fall wird versucht, dass er/sie nicht mit ins Bild kommt.

3.3 Die Fotos/Videos werden ausschliesslich auf folgenden Kanälen publiziert: CrossFit Gleis 10 Winterthur & Dübendorf, www.facebook.com/crossfitgleis10 und https://www.instagram.com/crossfitgleis10 sowie Youtube und TikTok.

3.4 Die Trainingsräumen des CrossFit Gleis 10 werden Video überwacht.

4. Angebot

4.1 Die Crossfit Lektionen des Crossfit Gleis 10 finden in der Trainingsstätte Hegmattenstrasse 24, 8404 Winterthur und Wülflingerstrasse 32, 8400 Winterthur statt.

4.2 Die Trainingsstätte des CrossFit Gleis 10 kann mit angemessener Vorlaufzeit an einen anderen Ort verlegt werden.

4.3 Die Winti Sport GmbH bietet unterschiedliche Leistungen und Abonnemente an. Das Angebot richtet sich nach der bezahlten Tarifart und ist für reguläre Klassen (gemäss Wodify Calender) gültig.

4.4 Die Anzahl zu beziehende Stunden richtet sich nach der Art des Abonnements.

4.5 Zusätztliche Klassen sind ausgenommen.

4.6 Stunden müssen reserviert werden. Gebuchte Stunden welche nicht besucht oder zu spät abgemeldet werden, gelten als besucht und werden vom Kontingent abgezogen. Es gelten die Weisungen der Cancellation Policy, welche auf CrossFit Gleis 10 Winterthur & Dübendorf einzusehen sind.

4.7 Bei der Benützung des Open Gyms ist darauf zu achten, dass kein Material welches in den offiziellen Crossfit Stunden gebraucht wird, blockiert wird. Die offiziellen Stunden haben Vorrang bei der Benützung.

4.8 Bei der Benützung des Gyms ist darauf zu achten, dass ausserhalb der offiziellen Stunden gemäss dem Crossfit Stundenplan die Lärmverursachung minimiert wird. Es herrscht ein Drop-Verbot.

5. AGB, Weisungen

Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB einzuhalten und den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten.

5.1 Es gelten die Regelungen gemäss der Hausordnung, welche im Gym aufliegt.

6. Zahlung

6.1 Der Mitgliedschaftsbeitrag ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung zu bezahlen.

6.2 Die Preise richten sich nach der Art des Abos und sind inklusive MwSt. angegeben auf dem Vertrag.

7. Haftung

7.1 Die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der CrossFit Box erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung der Winti Sport GmbH oder seines Personals ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

7.2 Die Winti Sport GmbH haften nicht für den Verlust von persönlichen Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Ort hinterlegte Gegenstände. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

8. Betriebszeiten

Die CrossFit Box bietet gemäss Angaben auf der Homepage (CrossFit Gleis 10 Winterthur & Dübendorf), mit Ausnahme von hohen Feiertagen sowie im Falle von Revision, Reinigung, Umbau und Umzug, Sanierung etc. Crossfit Lektionen an. Spezielle Schliessungszeiten werden via Homepage (CrossFit Gleis 10 Winterthur & Dübendorf), Facebook (www.facebook.com/crossfitgleis10) oder Instagram (https://www.instagram.com/crossfitgleis10) publiziert.

9. Nutzung und Hinterlegung (Timestop)

9.1 Nichtbenutzung der CrossFit Box oder der Kurse berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.

9.2 Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (beruflichem Auslandaufenthalt, Ferien, Krankheit, Unfall, Schwangerschaft sowie Militär- und Zivildienst) kann eine Unterbrechung der Mitgliedschaft während mindestens 3 Wochen gewährt werden (Timestop), wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Timestop muss vor Abwesenheit, zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung/Zeugnis eingereicht werden. Ein rückwirkender Timestop ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Dieser muss innerhalb der ersten Woche nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden. Timestops können nur bei Jahresabo, einmalig für 3 Wochen am Stück beantragt werden. Alle Anträge müssen per E-Mail bantragt werden.

10. Zuwiderhandlungen

10.1 Grobe oder wiederholte Verstösse gegen die AGB oder die Weisungen des Personals können das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags.

11. Vertragsdauer

11.1 Die Vertragsdauer richtet sich nach der Art des Abonnements.

11.2 Der Jahresmitgliedschaftsvertrag läuft ohne Kündigung automatisch nach Ablauf des Abonnements weiter. Es gibt eine automatische Verlängerung.

11.3 Der Monatsmitgliedschaftsvertrag oder 3 Monatsvertrag wird automatisch am Ende der Laufzeit um drei Monate auf unbefristete Zeit verlängert.

11.4 Die Intromitgliedschaft dauert eine Stunde.

* ausgehend vom effektiv bezahlten Betrag abzüglich SFr. 100.– für den administrativen Aufwand

Bei einer betriebsnotwendigen Schliessung der Winti Sport GmbH wird der Restbetrag anteilsmässig rückvergütet.

12. Änderungen AGB

12.1 Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.

13. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamheit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die wirksame Bestimmung gilt durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

13.1 Wir behalten uns das Recht vor, diese AGB aus sachlichen Gründen (z. B. Gesetzesänderungen, Erweiterung unseres Leistungsangebots oder Änderungen der Marktbedingungen) anzupassen. Änderungen werden den Mitgliedern mindestens 30 Tage im Voraus schriftlich oder elektronisch mitgeteilt. Erfolgt innerhalb dieser Frist kein Widerspruch, gelten die neuen AGB als akzeptiert. Ein fehlender Widerspruch innerhalb von 30 Tagen wird als stillschweigende Zustimmung gewertet. Im Falle eines Widerspruchs haben beide Parteien das Recht, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Winterthur.

Ausgabe: Januar 2026

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Standort: Dübendorf

Mitgliedsvertrag zwischen Winti Sport GmbH, Betreiberin des CrossFit Gleis 10 Dübendorf, und Vertragspartner/-in:

Abonnementskosten, Angebotsumfang, Vertragsdauer und Vertragsverlängerung siehe oben.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind integraler Bestandteil dieses Mitgliedsvertrages.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Nutzung des Angebotes der WintiSport GmbH (folgend „CrossFit Box“ oder „CrossFit Gleis 10“ genannt) in Dübendorf.

2. Mitgliedschaft

2.1 Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.

2.2 Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass zur Gewährleistung der visuellen Kontrolle eine Fotografie von ihm erstellt wird. Die Fotografie dient ausschliesslich der visuellen Kontrolle in der CrossFit Box. Das Foto wird nach Ablauf eines Jahres ab Vertragsauflösung gelöscht.

2.3 Teilnehmer müssen grundsätzlich 18 Jahre alt sein. Wir behalten uns aber die Entscheidung im Einzelfall vor, auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen; dann ist beim Abschluss des Abonnementvertrages/Anmelden beim Probetraining/Kauf eines Abos zwingend eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten vorzulegen.

3. Fotos/Videos

3.1 Im Rahmen der Klassen sowie bei der Nutzung der CrossFit Box werden unter Umständen Fotos und/oder Videos erstellt.

3.2 Die Mitglieder räumen der Winti Sport GmbH sämtliche durch seine/ihre Mitwirkung entstehenden Rechte (urheberrechtliche Nutzungsrechte, Leistungsschutzrechte sowie sonstige Rechte) zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt ein. Ist dies nicht erwünscht, ist das Mitglied verpflichtet, dies dem Betriebspersonals vor der Klasse oder Besuch der CrossFit Box ausdrücklich mitzuteilen. In diesem Fall wird sichergestellt, dass er/sie nicht mit ins Bild kommt.

3.3 Die Fotos/Videos werden ausschliesslich auf folgenden Kanälen publiziert: CrossFit Gleis 10 Winterthur & Dübendorf, www.facebook.com/crossfitgleis10 und https://www.instagram.com/crossfitgleis10 & https://www.instagram.com/crossfitgleis10dubendorf sowie Youtube.

4. Angebot

4.1 Die Crossfit Lektionen des Crossfit Gleis 10 Dübendorf finden in der Trainingsstätte der Fabrik 11 (Ringstrasse 20, 8600 Dübendorf) statt.

4.2 Die Trainingsstätte des CrossFit Gleis 10 Dübendorf kann mit angemessener Vorlaufzeit an einen anderen Ort verlegt werden.

4.3 Die Winti Sport GmbH bietet unterschiedliche Leistungen und Abonnemente an. Das Angebot richtet sich nach der bezahlten Tarifart und ist für reguläre Klassen (gemäss Wodify Calender) gültig.

4.4 Die Anzahl zu beziehende Stunden richtet sich nach der Art des Abonnements.

4.5 Zusätztliche Klassen sind ausgenommen.

4.6 Stunden müssen reserviert werden. Gebuchte Stunden welche nicht besucht oder zu spät abgemeldet werden, gelten als besucht und werden vom Kontingent abgezogen. Es gelten die Weisungen der Cancellation Policy, welche auf CrossFit Gleis 10 Winterthur & Dübendorf einzusehen sind.

4.7 Bei der Benützung des Open Gyms ist darauf zu achten, dass kein Material welches in den offiziellen Crossfit Stunden gebraucht wird, blockiert wird. Die offiziellen Stunden haben Vorrang bei der Benützung.

5. AGB, Weisungen

Das Mitglied verpflichtet sich, die AGB einzuhalten und den Anweisungen des Betriebspersonals Folge zu leisten.

5.1 Es gelten die Regelungen gemäss der Hausordnung, welche im Gym aufliegt.

6. Zahlung

6.1 Der Mitgliedschaftsbeitrag ist per Vertragsabschluss bzw. Vertragsverlängerung zu bezahlen.

6.2 Die Preise richten sich nach der Art des Abos und sind inklusive MwSt angegeben auf dem Vertrag.

7. Haftung

7.1 Die Benutzung der Anlagen und Einrichtungen der CrossFit Box erfolgt auf eigenes Risiko. Für Schäden infolge eines Unfalls, einer Verletzung oder einer Krankheit ist jegliche Haftung der Winti Sport GmbH oder seines Personals ausgeschlossen. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

7.2 Die Winti Sport GmbH haften nicht für den Verlust von persönlichen Wertgegenständen, Geld, Kleidern etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Ort hinterlegte Gegenstände. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.

8. Betriebszeiten

Die CrossFit Box bietet gemäss Angaben auf der Homepage (CrossFit Gleis 10 Winterthur & Dübendorf), mit Ausnahme von hohen Feiertagen sowie im Falle von Revision, Reinigung, Umbau und Umzug, Sanierung etc. Crossfit Lektionen an. Spezielle Schliessungszeiten werden via Homepage (CrossFit Gleis 10 Winterthur & Dübendorf), Facebook (www.facebook.com/crossfitgleis10) oder Instagram (https://www.instagram.com/crossfitgleis10dubendorf und (https://www.instagram.com/crossfitgleis10) publiziert.

9. Nutzung und Hinterlegung (Timestop)

9.1 Nichtbenutzung der CrossFit Box oder der Kurse berechtigt weder zur Reduktion noch Rückforderung des Mitgliedschaftsbeitrages.

9.2 Bei Vorliegen eines triftigen Grundes (beruflichem Auslandaufenthalt, Ferien, Krankheit, Unfall, Schwangerschaft sowie Militär- und Zivildienst) kann eine Unterbrechung der Mitgliedschaft während mindestens 3 Wochen gewährt werden (Timestop), wobei kein Anspruch darauf besteht. Der Timestop muss vor Abwesenheit, zusammen mit einer entsprechenden Bestätigung/Zeugnis eingereicht werden. Ein rückwirkender Timestop ist nur bei Krankheit/Unfall möglich. Dieser muss im ersten Monat nach Wegfall der ärztlich bescheinigten Trainingsunfähigkeit beantragt werden. Zu einem späteren Zeitpunkt eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.

10. Zuwiderhandlungen

10.1 Verstösse gegen die AGB oder die Weisungen des Personals werden das Aussprechen eines Hausverbots zur Folge haben. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mitgliedschaftsbeitrags.

11. Vertragsdauer

11.1 Die Vertragsdauer richtet sich nach der Art des Abonnements.

11.2 Der Jahres- sowie der 3-Monatsvertrag wird automatisch am Ende der Laufzeit um die jeweilige Laufzeit verlängert.

11.3 Bei einer betriebsnotwendigen Schliessung der Winti Sport GmbH wird der Restbetrag anteilsgemäss nicht rückvergütet.

12. Änderungen AGB

12.1 Das Mitglied nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten bleiben und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht werden. Aus einer Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Betriebsordnung kann das Mitglied keine Rechte ableiten.

13. Sofern einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein sollten, bleibt die Wirksamheit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die wirksame Bestimmung gilt durch eine Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Sämtliche Rechtsbeziehungen aus dem vorliegenden Vertrag unterstehen dem Schweizer Recht. Gerichtsstand ist Winterthur.

Ausgabe Juli 2024

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